Die Klippen sind tief beim Aufsetzen von Stellenanzeigen, Arbeitsverträgen und Kündigungen. In ihrem Vortrag „Beschäftigung von Angestellten in der Landwirtschaft“ berichtete Uta Löffler vom Arbeitgeberverband Agrar von vielen Fallbeispielen. Sie öffnete den aktiven Bäuerinnen in Bramstedt die Augen, wie schnell hohe Strafen drohen, wenn Arbeitgebern oftmals unbewusst Fehler unterlaufen bei Verträgen mit Mitarbeitern.

Äußerst informativ und gleichzeitig humorvoll erzählte die Expertin aus ihrem reichen Erfahrungsschatz, zum Beispiel von Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Damit einem Landwirt ein meist teurer Rechtsstreit erspart bleibe, solle er sich dringend im Vorfeld genau informieren über rechtssichere Formulierungen in Verträgen, Kündigungen, Abmahnungen oder Zeugnissen.

Es kursierten oft Fehlinformationen – die gewitzte Rednerin sprach von „Bildzeitungs-Wissen“ – bezüglich der gesetzlichen Vorschriften bei Beschäftigungsverhältnissen. Die Fallhöhen drohten bereits bei der Ebay-Anzeige, wenn zum Beispiel im Text nur der „Melker“ gesucht werde. Es gelte niemanden auszugrenzen, also dürfe der Wortlaut nicht nur auf einen Mann bezogen sein.

Weitere wichtige Tipps: Beim Vorstellungsgespräch eine zweite volljährige Person dazuholen, alle Absprachen in Verträgen schriftlich festhalten, eine AU bereits ab 1. Krankheitstag einfordern, Kündigungen mit Einwurfeinschreiben versenden.

Das Spektrum der Themeninhalte war derart lehrreich und breit gefächert, dass eine Fortsetzung dieses Vortrags folgen soll.