Thema: Arbeitssicherheit, mehr als eine lästige Pflicht?
Ort/Datum: 29.01.2024 Bauernschänke Ahrens in Bramstedt
Unbedingt darum kümmern: Arbeitsschutz
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz seiner Angestellten so einzurichten, dass diese möglichst ohne Gefahr für Leben, physische oder psychische Gesundheit tätig sein können. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor – und daran müssen sich selbstverständlich auch landwirtschaftliche Unternehmer halten. Was das im Einzelnen bedeutet, darüber hat Hartmut Gusewski, Landwirt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, kürzlich im Arbeitskreis aktiver Bäuerinnen referiert. Notwendig ist beispielsweise, dass Gefährdungsbeurteilungen verfasst und zudem ständig aktualisiert werden. Arbeitnehmer müssen über mögliche Gefahren fortlaufend unterwiesen werden, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Eigens dafür gibt es spezielle Unterweisungsbücher. Diese Dokumentationen müssen regelmäßig von den Mitarbeitern unterschrieben werden. Arbeitgeber, die damit nicht sorgsam umgehen, laufen Gefahr, dass es im Falle eines Arbeitsunfalls große Probleme mit der Berufsgenossenschaft gibt. Wer sich nicht zutraut, alle Auflagen allein zu erfüllen, kann sich Hilfe „einkaufen“, z.B. bei Hartmut Gusewski oder beim Maschinenring.
Die aktiven Bäuerinnen hörten den Ausführungen Gusewskis gespannt zu und konnten eigene Fragen und Anregungen in geselliger Runde kundtun. Sie erkundeten das Anschauungsmaterial und bedankten sich für den guten Informationsabend.